Was ist ein Freizügigkeitsguthaben?

Das Freizügigkeitsguthaben entspricht dem in einer Pensionskasse (2. Säule) erworbenen Vorsorgekapital, das der Versicherte bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis behält, wenn er nicht sofort einer neuen Kasse angeschlossen wird.
Dieses Kapital setzt sich aus Eintrittsleistungen, die aus früheren Pensionskassen übertragen wurden, den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen, allfälligen Einkäufen sowie den im Laufe der Zeit angefallenen Zinsen zusammen. Dieses Guthaben bleibt der Altersvorsorge zugewiesen und kann erst bei Erreichen des Rentenalters oder in bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen vorzeitig bezogen werden.

Beim Austritt aus einer Pensionskasse, ohne eine unmittelbare Anschlusslösung, muss das Vorsorgeguthaben in eine Freizügigkeitsstiftung übertragen werden.

Genau hier setzt die Aufgabe der Stiftung Freizügigkeit UP an. Sie nimmt dieses Guthaben sicher entgegen, verwaltet es verantwortungsvoll und sorgt für dessen Wertentwicklung bis zum Eintritt in eine neue Vorsorgelösung oder bis zum Rentenalter.