Was passiert mit dem Guthaben bei Altersrücktritt oder im Todesfall?
Bei Pensionierung kann das Altersguthaben ab fünf Jahren vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Kapitalform bezogen werden oder bis zu fünf Jahre danach aufrechterhalten werden. Im Todesfall wird das Guthaben in Kapitalform an die gesetzlichen Begünstigten (Ehepartner, eingetragener Partner, Kinder) ausbezahlt.