Wann kann das Vorsorgeguthaben an Freizügigkeitsstiftung UP überwiesen werden?

Die Freizügigkeitsstiftung UP richtet sich an alle Personen, die sich in einer beruflichen oder persönlichen Übergangsphase befinden:

  • Stellenwechsel ohne sofortigen Anschluss an neue Vorsorgeeinrichtung,
  • Elternzeit, Auszeit, Auslandsaufenthalt,
  • Arbeitslosigkeit oder Entlassung,
  • Übergang in die Selbstständigkeit,
  • Weiterbildung oder berufliche Neuorientierung,
  • Scheidung oder Vertragsende kurz vor der Pensionierung.

Dank einer hybriden und digitalen Lösung kann der Versicherte sein Guthaben ohne Unterbrechung, sicher und einfach verwalten.