
Der technische BVG-Satz – einer der wichtigsten Akteure der beruflichen Vorsorge
Der technische BVG-Satz ist eine rechnerische Grösse, die den meisten kaum etwas sagt. Im Gegenteil wird er oft mit anderen Zinssätzen verwechselt. Adrien Jöhr, Vizepräsident des Stiftungsrats der Trianon Sammelstiftung, macht klar, worum es geht.
Herr Jöhr, können Sie uns erklären, was der technische BVG-Satz ist?
Der technische Zinssatz ist ein zentraler Parameter, indem er dafür sorgt, dass Ihr Vorsorgewerk jederzeit über die nötige Reserve verfügt, um seinen künftigen Verpflichtungen nachzukommen. Der technische Zinssatz wird vor allem für zwei Zwecke eingesetzt:
Bei der Bemessung seiner finanziellen Rentenverpflichtungen schätzt das Vorsorgewerk die Höhe der Zahlungen, die es künftig zu leisten haben wird. Parallel dazu wird es auch die Höhe der künftigen Anlagerenditen einschätzen. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen entspricht der Reserve, die die Vorsorgeeinrichtung anlegen muss. Bei dieser Berechnung dient der technische BVG-Satz dazu, die kommenden Erträge zu ermessen.
Er geht aber auch die aktiven Versicherten etwas an. Mit Hilfe des technischen Zinssatzes wird die theoretische Rente bei Renteneintritt kalkuliert, wobei auch für diese Rechnung die künftig erwarteten Erträge einbezogen werden.
Heisst dass, dass mein Vorsorgewerk auf den technischen Zinssatz zurückgreift, um heute seine Anlagerenditen von morgen zu berechnen?
Ja. Der technische Zinssatz entspricht der durchschnittlichen Jahresrendite, mit der Ihr Vorsorgewerk langfristig rechnet, wobei eine Sicherheitsmarge einberechnet wird. Vereinfacht gesagt ist der technische Zinssatz das Resultat einer ausgeklügelten Rechnung, bei der die durchschnittliche Performance der letzten 20 Jahre eines BVG-Musterportfolios mit einem Aktienanteil von 25 % und die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihen einbezogen werden.
Wie entwickelt sich der technische Zinssatz?
Seit einigen Jahren sinkt er konstant. Dies, weil die Erträge deutlich niedriger ausfallen als erwartet, was insbesondere auf die historisch tiefen Zinsen zurückgeht. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten legt den technischen Zinssatz jeweils am 30. September jeden Jahres fest. 2016 wurde er auf 2,25 % festgelegt. 2007, um einen Vergleichswert anzugeben, lag der technische Zinssatz noch bei 4,5 %. Seither sinkt er stetig; letztes Jahr erreichte er 2,75 %. Leider dürfte die Lage kaum besser werden, denn laut Prognosen mehrerer Pensionskassenexperten soll der Satz gegen 2,50 % tendieren und könnte bis 2018-2020 sogar auf 2 % fallen.
Wie wirkt sich dieser Rückgang auf mein künftiges Vorsorgeguthaben aus?
Wenn Ihr Vorsorgewerk seinen technischen Zinssatz senkt, bedeutet dass, dass es mit einem Rückgang der künftigen Anlageerträge rechnet. Für die Rentnerinnen und Rentner ist dieser Rückgang bedeutungslos, denn die Höhe ihrer Renten steht bereits fest. Da weniger Erträge erwartet werden, gibt es hingegen logischerweise negative Auswirkungen auf die künftigen Vorsorgeguthaben der aktiven Versicherten. Und um in der Lage zu sein, die lebenslangen Renten seiner künftigen Rentnerinnen und Rentner zu sichern, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, muss Ihr Vorsorgewerk früher oder später seinen Umwandlungssatz senken. Denn gestützt auf diesen Satz wird Ihr künftiges Vorsorgeguthaben in eine Rente umgewandelt; sinkt dieser Satz, hat das zur Folge, dass auch Ihre theoretische Rente sinkt.
Heisst das, dass wir mittel- oder langfristig notgedrungen mit geringeren Altersleistungen rechnen müssen?
Nein, aber es müssen zwingend ausgewogene Lösungen eingeführt werden, um die Herausforderung zu meistern, die sich aus der demografischen Entwicklung, der steigenden Lebenserwartung und der mangelhaften Anlagerenditen ergibt. Ich möchte hinzufügen, dass im Rahmen der Trianon Sammelstiftung bereits einige Antworten gefunden worden sind, die es uns erlauben, diese Herausforderung transparent anzugehen.
Und darum geht es auch beim globalen Reformprojekt «Altersvorsorge 2020» des Bundesrats. Der Stiftungsrat der Trianon Sammelstiftung wird Sie in den Newsletters 2017 detailliert darüber informieren.