
Einkauf von Beitragsjahren in die 2. Säule: immer ein gutes Geschäft!
Die 2. Säule stellt in der Schweiz ein solides Sozialversicherungssystem dar, auf das die Arbeitnehmenden vertrauen. Kann man Lücken schliessen, wenn nicht alle Beitragsjahre gedeckt sind, auf die man Anspruch hat? Und ist dies ratsam im Vergleich mit anderen Anlageprodukten? Gilles André, Direktor bei Trianon, beantwortet unsere Fragen.
Was ist ein Einkauf und wann ist er angezeigt?
Die 2. Säule betrifft jede Person über 17 Jahre mit einem Jahreseinkommen von mindestens 21 060 Franken (Stand 2014). Die Versicherungspflicht beginnt frühestens mit dem vollendeten 17. Altersjahr. In den ersten Jahren decken die Beiträge nur die Todesfall- und Invaliditätsrisiken. Ab dem 25. Altersjahr leisten die Versicherten auch Beiträge an ihren Rentenanspruch oder ihr Alterskapital. Durch einen Einkauf in Form einer oder mehrerer Einzahlungen kann man sogenannte Vorsorgelücken auffangen: man zahlt fehlende Beiträge ein, um bei der Pensionierung von einer möglichst vollständigen Rente zu profitieren. Ein Einkauf kann angezeigt sein, wenn Versicherte erst spät in den Schweizer Arbeitsmarkt einsteigen oder über das 25. Altersjahr hinaus studieren. Auch die Absicht einer vorzeitigen Pensionierung oder ein Sparplanwechsel bei einem neuen Arbeitgeber kann einen Einkauf erforderlich machen.
Welche Rolle spielt die Lohnentwicklung bei einem Einkauf?
Das Einkaufsprinzip hat den grossen Vorteil, dass das fehlende Beitragsvolumen aufgrund des letzten Einkommens berechnet wird. In der Regel verbessert sich das Einkommen im Laufe der Zeit, was wiederum das Beitragspotential begünstigt, da es auf dem höchsten Lohn abstützt.
Was spricht im Vergleich zu anderen Anlagevehikeln für den Einkauf?
In erster Linie die Abzugsfähigkeit vom steuerbaren Einkommen. Ausserdem sind Einkäufe nicht limitiert, während bei Lebensversicherungsprodukten (Säule 3a) jährlich nur 6 739 Franken abzugsfähig sind (Grenzwert 2013). Die Schweizer Arbeitnehmenden haben mehr Vertrauen in die 2. Säule als in spekulative Lösungen. Lückenlose Beitragsleistungen sichern eine kohärente Vorsorge, abgestimmt auf die individuelle Einkommensentwicklung.
Können Beitragsleistungen vorausbezahlt werden?
Ja. Sofern es gemäss Reglement der Pensionskasse zulässig ist – was mithin für die meisten angeschlossenen Unternehmen der Trianon Sammelstiftung zutrifft –, können die versicherten Personen Einkäufe für die Zukunft tätigen. So kann man auf einfache Weise für die vorzeitige Pensionierung mit voller Rente vorsorgen.
Was raten sie den Versicherten?
In der beruflichen Vorsorge ist jeder Fall einzigartig. Deshalb möchte ich den Leserinnen und Lesern hier mit einem Vorschlag antworten: Interessieren Sie sich für einen Einkauf? Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich werde Ihre Situation analysieren und Sie nach objektiven Grundsätzen beraten. Das ist Mehrwert, wie ihn Trianon bietet!
Gilles André, Direktor Vorsorge, Trianon AG