Flexibilität – Herzstück in der Strategie der Trianon Sammelstiftung

Das 1985 eingeführte Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge bildet zusammen mit dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung die zweite Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und soll den Pensionierten einen angemessenen Lebensstandard sichern, wobei etwa 60 % des letzten ausbezahlten Lohns abgedeckt werden. Die 2006 erfolgte Flexibilisierung der Beitragsanteile (vgl. Art. 1d des beiliegenden BVV 2) brachte eine willkommene Erweiterung der Wahlmöglichkeiten (Art. 1 Abs. 3 BVG).

Ein angeschlossener Arbeitgeber respektive die Vorsorgeeinrichtung kann den Versicherten des Kollektivs bis zu drei Vorsorgelösungen für ihr Rentenalter anbieten. Der Gesetzgeber umreisst den flexibleren Rahmen wie folgt:

  • Die Arbeitnehmenden können zwischen drei Beitragsniveaus wählen. Bei einem Arbeitgeberbeitrag von z. B. 10 % kann der Arbeitnehmerbeitrag auf 2 %, 5 % oder 8 % angesetzt werden.

  • Die Summe der Beitragsanteile von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Basisvorsorgeplan muss sich auf mindestens zwei Drittel der Summe im höchsten Vorsorgeplan belaufen; zum Beispiel 12 % im Basisplan (10 % Arbeitgeber, 2 % Arbeitnehmer) und 18 % im höchsten Vorsorgeplan (10 % Arbeitgeber, 8 % Arbeitnehmer).

  • Der Beitragssatz des Arbeitgebers muss in allen drei Plänen gleich hoch sein; in unserem Beispiel also unabhängig vom gewählten Plan 10 %.

Transparent und effizient jene Lösung zu finden, die den Bedürfnissen einer Organisation und ihrer Mitarbeitenden am nahesten kommt, ist die essenzielle Aufgabe der Trianon Sammelstiftung. Die Trianon Sammelstiftung weiss den Mehrwert, den die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) seit 1984 bietet, mit anerkannter Kompetenz zu nutzen.

Dies schafft wesentliche Vorteile für den Arbeitgeber, dessen Sparbeiträge höher sind als jene seiner Arbeitnehmenden, welchen er indessen ohne Mehrkosten für das Unternehmen mehr Flexibilität bieten kann. Durch den Zuwachs an Flexibilität profitiert das Unternehmen in seiner HR-Politik, zumal gerade Führungskräfte den erzielten Mehrwert zu schätzen wissen.

Vorteile bieten sich auch den Arbeitnehmenden. Sie können die Vorsorgebeiträge an ihre individuelle Lebenssituation anpassen und haben die Möglichkeit, zusätzliche steuerfreie Spargelder zu äufnen. Bei der Wahl des höheren Vorsorgeplans werden die höheren Beiträge zudem nicht als Einkauf gewertet, wodurch die Einschränkungen nach Art. 79 b BVG entfallen (Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalbezüge).

«Unser Angebot stärkt die HR- und Vorsorge-Politik der angeschlossenen Arbeitgeber spürbar – ohne jeden administrativen und finanziellen Mehraufwand für das Unternehmen», betont die Präsidentin des Stiftungsrats Isabelle Amschwand. «Die von unseren Dienststellen eingerichtete Online-Plattform EBC (Employee Benefits Center) widerspiegelt unseren Willen, die administrativen Prozesse zu straffen und den Datenaustausch in Echtzeit sicherzustellen. Als effektives Bindungsglied zwischen der Stiftung und den Versicherten garantiert die Kommunikationsplattform den Unternehmen und seinen Mitarbeitenden den gesicherten Zugriff auf ihre Daten, um online Mutationen vorzunehmen.»

Die Trianon Sammelstiftung und die Trianon SA arbeiten täglich Seite an Seite, um die Investitionen ihrer Kunden auf lange Frist zu stärken und zu sichern. Flexibilität und Angebotsstärke sind die Pluspunkte, die uns dabei unterstützen.

Link zum Art. 1d Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Vorsorgeplänen