
Folge 2 – Zwischenbilanz: Was bisher geschah und die nächsten Schritte
Altersvorsorge 2020, die umfassende Reform des Schweizer Sozialversicherungssystems
Als Fortsetzung unserer Artikelserie zum umfassenden Reformprojekt des Bundesrats «Altersvorsorge 2020» präsentieren wir Ihnen heute:
Folge 2 – Zwischenbilanz: Was bisher geschah und die nächsten Schritte
Wie wir bereits in der 1. Folge „Die Reform der Altersvorsorge folgt einer globalen Logik. Was bedeutet das?“ gesehen haben, hat das Scheitern der verschiedenen Vorschläge für eine Teilreform der Altersvorsorge den Bundesrat dazu bewogen, der Option einer gemeinsamen Reform der AHV und der beruflichen Vorsorge den Vorzug zu geben. Im November 2013 konkretisierte er diese umfassende Sicht, indem er seinen Vorentwurf zur Reform der Altersvorsorge in die Vernehmlassung schickte. Während dieser Vorentwurf zu zahlreichen unterschiedlichen Stellungnahmen führte, zeigte sich rasch, dass die Notwendigkeit, die Ziele sowie die Idee, die beiden Säulen in einem einzigen Paket zu reformieren, unumstritten waren. Ein Jahr später, im November 2014, verabschiedete der Bundesrat dementsprechend seine Botschaft zur Reform «Altersvorsorge 2020» und legte sie dem Parlament vor. Seither wird die Vorlage aufgrund ihres Umfangs, ihrer Komplexität und ihrer politischen Auswirkungen in den parlamentarischen Kommissionen und in den Plenarversammlungen des Stände- und des Nationalrats intensiv diskutiert. Mit einem durchzogenen Ergebnis: Die Debatten führten zwar zu einem Konsens über viele zentrale Punkte, zeigten aber auch deutliche Differenzen zwischen den beiden Kammern.Ein Marathon, der mit einem Sprint endet!
Während jahrelang an den Leitlinien der Vorlage zur Altersvorsorge 2020 gearbeitet wurde, hat sich der Fahrplan in den letzten Monaten bis zur abschliessenden Diskussion während der Frühlingssession stark beschleunigt. Der Grund für diese Beschleunigung liegt in der Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Reform sieht nämlich eine schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der AHV vor. Es herrscht zwar weitgehende Einigkeit über das Prinzip, jedoch nicht über das Ausmass. Egal, welcher Satz sich schliesslich durchsetzt, eine erste Erhöhung um 0,3% könnte per 1. Januar 2018 in Kraft treten, denn genau an diesem Datum wird die auf sieben Jahre beschränkte Periode enden, während der der Mehrwertsteuersatz für die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung um 0,4% erhöht worden war. Da eine Erhöhung um 0,1% für die Finanzierung und den Ausbau der Bahninfrastruktur bereits beschlossen wurde, würde das Inkrafttreten der Reform im Jahr 2018 erlauben, die Mehrwertsteuer auf dem heutigen Niveau zu belassen, was die Wirtschaft von hohen Umstellungskosten entlasten würde.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback, Ihre Vorschläge oder Fragen an News.FondationFCT@trianon.ch und machen Ihnen jetzt schon den dritten Teil unserer Artikelserie zum Thema Altersvorsorge 2020 schmackhaft: «Welches ist der Umfang der Reform und welches sind ihre Hauptziele?»