Worauf muss ich bei einem Einkauf achten?

Wie Gilles André im Interview vom 30. Oktober2014 schon sagte, ist jeder Fall einzigartig. In diesem Sinn schlagen wir Ihnen hier eine (nicht abschliessende) Reihe von Fragen vor, die Sie sich stellen sollten, bevor Sie einen als freiwilligen Zusatzbeitrag zu betrachtenden Einkauf tätigen.

Sie sollten Folgendes klären:

  • Sind in Ihrem Vorsorgereglement Einkäufe zur Deckung von aktuellen oder künftigen (Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung) Beitragslücken vorgesehen?

  • Sieht das Reglement flexible Leistungen (Rente, Kapital, beides zusammen), die vorzeitige Pensionierung (frühestens mit 58 Jahren) oder einen aufgeschobenen Altersrücktritt bei fortgesetzter Erwerbstätigkeit (spätestens bis Alter 70) vor?

  • Wie hoch ist der mögliche Einkaufsbetrag gemäss Vorsorgeausweis? Versicherte der Trianon Sammelstiftung können ihren Vorsorgeausweis monatlich aktualisiert auf der Kommunikationsplattform Employee Benefits Center (EBC) einsehen.

  • Ist die Einkaufssumme auf 20 % des versicherten Einkommens während einer Zeitspanne von maximal 5 Jahren beschränkt (nur für Versicherte, die aus dem Ausland zugezogen sind und noch nie einer Schweizer Pensionskasse angeschlossen waren)?

  • Ist im Todesfall gemäss Ihrem Reglement die Kapitalauszahlung der erfolgten Einkäufe an Ihre Erben vorgesehen? Mit welcher Reihenfolge für Ihre Begünstigten?

  • Zu welchem Zeitpunkt muss Ihre Zahlung spätestens bei der Vorsorgeeinrichtung eingehen, damit sie noch im laufenden Jahr Ihrem Vorsorgekonto gutgeschrieben wird (wir empfehlen eine Einzahlung bis spätestens am 15. Dezember)?

Informieren Sie sich insbesondere

  • über die steuerliche Abzugsfähigkeit des freiwilligen Beitrags, den Sie an Ihre Vorsorgeeinrichtung überweisen wollen;

  • über die künftige Besteuerung bei Leistungsbezug in Kapitalform, wenn Sie zum Bezugszeitpunkt im Ausland wohnhaft sind (Quellensteuer, allfällige Reglementierung durch Doppelbesteuerungsabkommen);

  • über die steuerlichen Folgen, wenn Ihre Lebensumstände künftig von den derzeit geplanten abweichen sollten (z. B Kapitalbezug eines Teils Ihres Altersguthabens im Zeitraum von drei Jahren nach einem Einkauf, um Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre Pensionierung zu finanzieren). Die steuerliche Abzugsfähigkeit der Einkäufe kann sich ändern.

Entscheiden Sie zudem

  • an welchem Datum Sie in Pension gehen möchten, wenn Sie den Einkauf im Hinblick auf Ihre vorzeitige Pensionierung vornehmen;

  • in welcher Form Sie Ihre Leistungen bei der Pensionierung beziehen wollen (Rente oder Kapital). Einkäufe, die drei Jahre vor der Pensionierung erfolgen, müssen in Rentenform bezogen werden. Klären Sie zudem ab, wie Ihre Einkäufe in diesem Fall steuerlich behandelt werden.

  • ob der Einkauf Sinn macht, wenn Sie im Zeitraum von drei Jahren nach dem Einkauf eine Immobilie erwerben (Hauptwohnsitz) und einen Teil der Eigenmittel mit Ihrem Alterskapital finanzieren wollen (dreijährige Sperrfrist der Einkäufe).

Diese Fragen werden Ihnen helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Und wie Gilles André schon sagte: Bei Zweifeln empfiehlt sich eine genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation.

Ihr Verwaltungsteam