Sammel- und Gemeinschafts- einrichtungen: Parität ja, aber nicht allein
Die paritätische Vertretung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gehört zu den Grundpfeilern der schweizerischen beruflichen Vorsorge. Sie ist im BVG verankert, stärkt die Sozialpartnerschaft und trägt zur Legitimität von Entscheiden bei.
Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt und der zunehmenden Bedeutung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen stellt sich jedoch die Frage:
Genügt die Parität allein noch den Anforderungen an eine zeitgemässe und wirkungsvolle Governance?
In ihrem Fachartikel, erschienen in der Zeitschrift Schweizer Personalvorsorge (SPV), beschäftigen sich Violaine Landry Orsat, Head of Legal & Risk bei FCT Services, und Dr. iur. Aline Kratz-Ulmer, Partnerin der Anwaltskanzlei Kratz-Ulmer (AKU) in Zürich und Academic Fellow GCP an der Universität Genf, mit den aktuellen Herausforderungen von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Nachfolgend die wichtigsten Erkenntnisse.
Die Parität bleibt unverzichtbar ...
Das Prinzip der paritätischen Führung bedeutet weit mehr als die blosse zahlenmässige Gleichverteilung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Es stellt sicher, dass die Interessen beider Seiten ausgewogen und angemessen im Stiftungsrat vertreten sind.
In einem Umfeld, in dem Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen heute rund 75 % der in der Schweiz versicherten Personen betreuen, bleibt dieses Fundament von zentraler Bedeutung.
... doch Vielfalt gewinnt zunehmend an Bedeutung
Arbeitswelt und Gesellschaft verändern sich laufend: neue Arbeitsformen, demografischer Wandel, Digitalisierung und unterschiedliche Erwartungen der Generationen prägen das Umfeld der beruflichen Vorsorge.
Eine moderne Governance beschränkt sich deshalb nicht mehr auf die zahlenmässige Parität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
Heute gehören dazu ebenso:
- fachliche Kompetenzen,
- Geschlechtervielfalt,
- unterschiedliche Generationen,
- die Vertretung der Sprachregionen,
- regionale Unterschiede,
- verschiedene Branchen,
- unterschiedliche praktische Erfahrungen und Perspektiven.
Ein Stiftungsrat mit vielfältigen und sich ergänzenden Profilen verfügt über ein breiteres Verständnis der relevanten Interessen und Herausforderungen. Dies unterstützt ausgewogene, sachgerechte und nachhaltige Entscheidungen.
Weshalb stehen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen vor besonderen Herausforderungen?
Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen vereinen eine grosse Zahl von Arbeitgebern unterschiedlicher Grösse, Branchen und Regionen.
Dadurch kann eine gewisse Distanz zwischen den Versicherten und ihrer Vorsorgeeinrichtung entstehen. Viele Versicherte identifizieren sich primär mit ihrem Arbeitgeber und weniger mit der Stiftung selbst. Dies kann die Bereitschaft reduzieren, sich in den Organen der Stiftung oder bei der Vertretung von Interessen aktiv einzubringen.
In der Praxis kann dies die Rekrutierung von Stiftungsratsmitgliedern erschweren und zu längeren Vakanzen führen.
Hinzu kommt, dass die Mitglieder des Stiftungsrats die Interessen einer besonders vielfältigen und heterogenen Versichertengemeinschaft vertreten müssen. Eine angemessene Repräsentation sicherzustellen ist daher anspruchsvoller als beispielsweise in einer firmeneigenen Vorsorgeeinrichtung.
Wie lässt sich eine wirksame Governance weiter stärken?
Die Autorinnen nennen verschiedene konkrete Ansatzpunkte:
- Die Aufgaben und die Wirkung des Stiftungsrats stärker sichtbar machen, insbesondere über angeschlossene Arbeitgeber und Vorsorgekommissionen.
- Neue Mitglieder gezielt begleiten und ausbilden.
- Massnahmen zur Sicherstellung der Kontinuität im Stiftungsrat vorsehen, beispielsweise frühzeitige Mandatserneuerungen, Ersatzmitglieder oder eine strukturierte Nachfolgeplanung.
- Einfache, transparente und für alle zugängliche Wahlverfahren schaffen, etwa durch elektronische oder schriftliche Abstimmungen.
- Klare und robuste Reglemente etablieren, welche die angemessene Vertretung unterschiedlicher Interessen sicherstellen, beispielsweise nach Branchen, Regionen oder weiteren relevanten Kriterien.
Diese Massnahmen fördern nicht nur die Beteiligung, sondern stärken auch die Legitimation der Führungsorgane.
Parität auf allen Ebenen mitdenken
Der Artikel weist zudem darauf hin, dass innerhalb von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen bestimmte Kompetenzen an die einzelnen Vorsorgewerke delegiert werden können.
In solchen Fällen sollte die paritätische Vertretung nicht beim Stiftungsrat enden. Sie sollte auch in den Organen sichergestellt werden, denen wesentliche Entscheidungsbefugnisse übertragen werden.
Eine konsequente Anwendung dieses Grundsatzes trägt dazu bei, die Qualität der Governance zu stärken und Entscheidungen möglichst nahe am jeweiligen Vorsorgewerk zu treffen.
Fazit
Die Governance von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen entwickelt sich im Gleichschritt mit den Veränderungen von Gesellschaft und Arbeitswelt weiter.
Die Parität bleibt dabei ein unverzichtbares Grundprinzip der beruflichen Vorsorge. Um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden, braucht es jedoch zusätzlich Vielfalt, Engagement und transparente Prozesse.
Eine breite Zusammensetzung der Führungsgremien, die Förderung qualifizierter Vertreterinnen und Vertreter sowie verlässliche Strukturen schaffen die Grundlage für eine zukunftsorientierte, ausgewogene und belastbare Governance.
Dieser Beitrag basiert auf dem Fachartikel von Violaine Landry Orsat und Dr. iur. Aline Kratz-Ulmer, Partnerin der Anwaltskanzlei Kratz-Ulmer (AKU) in Zürich und Academic Fellow GCP an der Universität Genf.