Der Vorsorgeausweis - der Schlüssel zu mehr Transparenz
1. Was ist ein Vorsorgeausweis?
Ihr Vorsorgeausweis ist eine Momentaufnahme Ihrer persönlichen Vorsorgesituation innerhalb Ihrer Pensionskasse.
Er enthält:
- Ihre persönlichen Daten (AHV-Nummer, Zivilstand, Anschlussdatum)
- den für Sie geltenden Vorsorgeplan
- den gemeldeten versicherten Lohn
- Ihre persönlichen Beiträge und die Beiträge Ihres Arbeitgebers
- Ihr vorhandenes Altersguthaben
- eine Schätzung Ihrer Altersleistungen
- Ihre Deckung bei Invalidität und im Todesfall
Der Vorsorgeausweis ist ein wichtiges Dokument, das die zentralen Informationen zu Ihrer beruflichen Vorsorge enthält und Ihnen einen detaillierten Überblick über den Stand Ihrer Vorsorge zu einem bestimmten Zeitpunkt bietet.
2. Wie oft wird er erstellt und wie kann ich darauf zugreifen?
Der Vorsorgeausweis wird mindestens einmal jährlich erstellt, in der Regel per 1. Januar. Bei der FCT-Gruppe wird Ihr Vorsorgeausweis monatlich aktualisiert. Dadurch werden die eingezahlten Beiträge laufend berücksichtigt und Sie behalten jederzeit einen aktuellen Überblick über die Entwicklung Ihres Altersguthabens.
Auf dem gesicherten EBC-Portal können Sie Ihren Vorsorgeausweis jederzeit einsehen. Sie finden diesen unter «Mein Stand / Meine Vorsorge».
3. Was ist der versicherte Lohn?
Ihr Vorsorgeausweis enthält zwei Angaben zu Ihrem Lohn:
- der gemeldete Lohn: Dieser entspricht dem von Ihrem Arbeitgeber angegebenen Bruttojahreslohn.
- der versicherte Lohn: Dabei handelt es sich um den Teil Ihres Gehalts, der für die Berechnung der Sparbeiträge und Risikoleistungen herangezogen wird.
Der versicherte Lohn liegt gleichauf oder tiefer als der gemeldete Lohn. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Plan einen Koordinationsabzug (siehe Frage 4) oder eine Lohnobergrenze vorsieht.
Auf der Grundlage des versicherten Lohns werden die folgenden Parameter bestimmt:
- Ihre jährlichen Vorsorgeersparnisse
- Ihre künftige Altersrente, geschätzt entsprechend Ihrer aktuellen Situation (siehe Frage 7)
- Ihre Leistungen bei Invalidität
- die Leistungen, die Ihren Angehörigen im Todesfall ausgezahlt werden
4. Was ist ein Koordinationsabzug?
Gemäss den Bestimmungen des BVG kann ein Koordinationsabzug vom gemeldeten Lohn zur Anwendung gebracht werden, damit der bereits durch die AHV gedeckte Lohnanteil nicht ein zweites Mal versichert wird. 2026 beläuft sich dieser auf CHF 26'460. Vorsorgeeinrichtungen können diesen Abzug anpassen (ihn verringern oder weglassen), um so einen grösseren Lohnanteil zu versichern. Die entsprechenden Modalitäten hängen vom Vorsorgeplan ab.
5. Wie werden die Beiträge finanziert?
Die Beiträge werden paritätisch von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber finanziert, auf der Grundlage Ihres versicherten Lohns. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 50 % der gesamten Beitragssumme zu entrichten.
Der gesamte Vorsorgebeitrag setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
- aus Sparbeiträgen, die dem Aufbau des Altersguthabens dienen
- aus Risikobeiträgen, die die Leistungen bei Invalidität oder Tod finanzieren
- aus den Kostenbeiträgen
Ihr Anteil wird jeden Monat direkt von Ihrem Bruttolohn durch den Arbeitgeber abgezogen. Dieser ist verpflichtet, die gesamten Beiträgen innerhalb der reglementarischen Fristen an die Vorsorgeeinrichtung zu entrichten. So wird Ihrem Vorsorgekonto monatlich der in Ihrem Vorsorgeplan festgelegte Sparbeitrag gutgeschrieben.
6. Was ist eine Austrittsleistung?
Die Austrittsleistung entspricht dem Betrag Ihres Altersguthabens am Ausstellungsdatum des Vorsorgeausweises.
Es handelt sich um das in Ihrer beruflichen Vorsorge tatsächlich angesparte Guthaben, das Ihnen gehört und das weiter aufgestockt wird, bis Sie in Rente gehen.
Die Austrittsleistung beinhaltet:
- die von Ihnen und Ihren jeweiligen Arbeitgebern eingezahlten Sparbeiträgen
- Ihre allfälligen freiwilligen Einkäufe
- die im Laufe der Zeit aufgelaufenen Zinsen Ihres Sparguthabens
Die Austrittsleistung wird so genannt, weil sie auch den Betrag darstellt, der an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen wird, wenn Sie das Vorsorgewerk verlassen, respektive den Arbeitgeber wechseln.
7. Was bedeuten die prognostizierten Leistungen für den Ruhestand?
Ihr Vorsorgeausweis enthält eine Schätzung Ihrer Leistungen:
- bei Erreichen des reglementarischen Rentenalters (in der Regel 65 Jahre) sowie
- bei Erreichen des Alters für den frühestmöglichen vorgezogenen Ruhestand (oft 58 Jahre)
Diese Leistungen werden wie folgt angegeben:
- in Kapitalform
- als jährliche Rente (errechnet unter Anwendung des reglementarischen Umwandlungssatzes für das prognostizierte Kapital)
Die Prognosen basieren auf bestimmten Annahmen, insbesondere einem unveränderten Lohn, der Anwendung des BVG-Mindestzinssatzes und der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit bis zum besagten Alter. Sie sind ein Richtwert und werden sich im Laufe der Zeit entsprechend der Entwicklung Ihres Gehalts, der tatsächlich Ihrem Guthaben gutgeschriebenen Zinsen sowie Ihren persönlichen Entscheidungen (wie Einkäufe, Bezüge) entwickeln.
Für eine individuelle Analyse können Sie auf dem gesicherten EBC-Portal verschiedene Simulationen durchführen, wie:
- eine Aufteilung Ihrer Altersleistungen in Kapitalbezug und Rente
- die Auswirkungen eines freiwilligen Einkaufs auf Ihre Altersleistungen
- die Auswirkungen eines Bezugs oder einer Rückzahlung im Rahmen der Wohneigentumsförderung
- die Konsequenzen einer Scheidung auf Ihre berufliche Vorsorge
8. Was geschieht bei Invalidität oder im Todesfall?
Der Vorsorgeausweis enthält auch Informationen zu den Leistungen, die Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt.
Bei Invalidität kann je nach den in Ihrem Vorsorgeplan vorgesehenen Modalitäten ein Rentenanspruch entstehen, um den Einkommensverlust aufzufangen.
Im Todesfall können die folgenden Angehörigen Leistungen erhalten (in Form einer Rente und/oder in Kapitalform):
- Ihr/e Ehe- oder eingetragene Partner/in
- Ihre Kinder sowie,
- unter bestimmten Umständen, Ihr/e Konkubinatspartner/in
Es ist wichtig, dass Ihre persönliche Situation und Ihre Begünstigten korrekt erfasst und stets aktuell sind. Füllen Sie dazu insbesondere das Formular «Bezeichnung der Begünstigten im Todesfall» aus. Sie finden das Formular auf dem gesicherten EBC-Portal, unter Vorsorgestiftung / Reglemente, Publikationen und Formulare.
9. Kann ich meine künftigen Leistungen verbessern?
Ja, und wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen! In Ihrem Vorsorgeausweis ist Ihr Einkaufspotenzial angegeben, also der maximale Betrag, den Sie in Ihre Pensionskasse freiwillig einzahlen können.
Mit einem Einkauf können Sie:
- Ihr Altersguthaben erhöhen
- Ihre künftigen Leistungen verbessern
- im Jahr der Einzahlung in der Regel einen Steuerabzug geltend machen
Wenn Sie den Einkauf frühzeitig vornehmen, werden Sie vom kumulativen Zinseffekt bis zur Pensionierung profitieren.
Bei der FCT können Sie online über das gesicherte Portal eine Schätzung ihres Einkaufspotenzials vornehmen und das Verfahren für die Einzahlung einleiten, unter «Mein Stand / Meine Vorsorgeschritte».
10. Warum sollten Sie Ihren Vorsorgeausweis regelmässig einsehen?
Ihr Vorsorgeausweis ist kein unabänderliches Dokument. Es ist ein echtes Steuerungsinstrument für Ihre berufliche Vorsorge.
Wenn Sie es regelmässig einsehen, können Sie:
- die Entwicklung Ihres Vorsorgeguthabens verfolgen
- Ihre persönlichen Daten auf die Richtigkeit überprüfen
- allfälligen Vorsorgelücken vorbeugen
- Ihre Strategie anpassen (Einkäufe, Vorbezüge, Kapital- oder Rentenform)
Ein gutes Verständnis heute fördert fundierte Entscheidungen morgen. Und es wird dazu beitragen, dass Sie Ihrem Ruhestand gelassen und heiter entgegensehen können.
Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Die berufliche Vorsorge kann komplex sein, doch stehen Sie nicht allein da mit Ihren Fragen. Wir stehen Ihnen und Ihren Versicherten gerne zur Verfügung, um Sie zu begleiten, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen dabei zu helfen, Entscheidungen zu treffen, die Ihrer persönlichen Situation entsprechen.