Die jährliche Sitzung : ein zentraler Moment für Governance
Die jährliche stattfindenden Sitzungen mit den paritätischen Vorsorgekommissionen, welche die Versicherten sowie den den Arbeitgeber vertreten, stellen einen zentralen Bestandteil der Governance unserer Sammelstiftungen FCT und FCT 1e dar. Eingbettet in einen rigoros strukturierten Governance-Prozesses, der darauf abzielt, die Nachhaltigkeit und finanzielle Stabilität der Vorsorgewerke sicherzustellen.
In diesem Rahmen werden der Vorsorgekommission umfassende Referenzdokumente zur Verfügung gestellt, um einen vollständigen Überblick über die Situation des Vorsorgewerks per Jahresabschluss zu vermitteln. Gleichzeitig bieten diese Sitzungen Gelgenheit, die Entwicklung des Vorsorgewerks zu analysieren, die strategischen Ausrichtungen zu bestätigen und seine langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Die Referenzdokumente
Zur Vorbereitung dieser Sitzung werden der Vorsorgekommission verschiedene zentrale Unterlagen zur Verfügung gestellt, um sie umfassend über die Situation des Vorsorgewerks zu informieren. Diese geben einen detaillierten Überblick über die finanzielle, versicherungstechnische und strukturelle Lage des Vorsorgewerks und bilden eine wesentliche Grundlage für Governance und Entscheidungsfindung.
Zu den zur Verfügung gestellten Unterlagen gehören :
- die individuellen Jahresabschlüsse (Bilanz und Betriebsrechnung), die in der Regel per 31. Dezember des vergangenen Jahres abgeschlossen werden;
- der Geschäftsbericht, der die Ergebnisse und die wesentlichen Ereignisse des Geschäftsjahres erläutert;
- die Asset-Liability-Management-Studie (ALM-Studie), welche die Angemessenheit der Anlagestrategie im Hinblick auf die Struktur des Vorsorgewerks überprüft und bestätigt;
- die Unterlagen im Zusammenhang mit den Vermögensanlagen (z. B. Anlageberichte, Compliance-Berichte);
- eine aktuelle Projektion des Deckungsgrads Ihres Vorsorgewerks für einen aktuellen Überblick über die finanzielle Situation
Die Rolle der Vorsorgekommission
Im Rahmen ihrer Aufgaben ist die Vorsorgekommission insbesondere dazu aufgerufen:
- die Jahresabschlüsse zu genehmigen;
- den Geschäftsbericht zu validieren;
- sicherzustellen, dass die Vorsorgepläne dem Profil der Versicherten und der Unternehmensphilosophie entsprechen;
- die Angemessenheit der Anlagestrategie unter Berücksichtigung der Struktur des Vorsorgewerks, seiner finanziellen Situation und des Marktumfelds zu gewährleisten;
- eine geeignete Kommunikationsstrategie gegenüber den Versicherten aufrechtzuhalten.
Mit ihren Entscheidungen trägt sie wesentlich zur Sicherheit der Vorsorgeleistungen sowie zum langfristigen Gleichgewicht des Vorsorgewerks bei.
Die wesentlichen Grundlagen im Überblick
A. Deckungsgrad
Der Deckungsgrad beschreibt das Verhältnis zwischen dem verfügbaren Vermögen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen des Vorsorgewerks (Vorsorgekapitalien der aktiven Versicherten, der Rentenbezüger sowie technische Rückstellungen).
Ein Deckungsgrad:
- von mindestens 100 % weist auf eine vollständige Deckung der Verpflichtungen hin;
- von unter 100 % deutet auf eine Unterdeckung hin und erfordert besondere Aufmerksamkeit
Dieser Indikator stellt ein wesentliches Element zur Beurteilung der finanziellen Stabilität des Vorsorgewerks dar.
B. Wertschwankungsreserve
Die Wertschwankungsreserve dient dazu, Schwankungen an den Finanzmärkten aufzufangen und dem Vorsorgewerk ein finanzielles Sicherheitspolster zu gewährleisten.
Ihre Bildung ermöglicht:
- die Widerstandsfähigkeit des Vorsorgewerks zu stärken;
- die Auswirkungen konjunktureller Schwankungen auf ihre Stabilität zu begrenzen.
Jedes Vorsorgewerk definiert einen Zielwert für die Wertschwankungsreserve (in der Regel zwischen 14 % und 22 %). Deren Höhe richtet sich nach dem Risikoprofil der strategischen Vermögensallokation sowie nach dem von der Vorsorgekommission festeglegten Sicherheitsniveau (zum Beispiel: 98 %, 99,5 % oder 99,9 %).
Solange dieser Zielwert nicht erreicht ist, wird ein Teil der erzielten finanziellen Performance zur Stärkung dieser Reserve verwendet, um die finanzielle und langfristige Stabilität des Vorsorgewerks zu erhalten.
C. BVG-Sterbetafeln
Die BVG-Sterbetafeln werden alle fünf Jahre veröffentlicht. Bis vor Kurzem galten die BVG-Tabellen 2020 als massgebende Referenz. Im Dezember 2025 wurden die neuen BVG-Tabellen 2025 veröffentlicht, die erstmals für den Jahresabschluss 2026 angewendet werden.
Obwohl die Lebenserwartung weiterhin ansteigt, fiel ihre Entwicklung geringer aus als ursprünglich erwartet. IVor diesem Hintergrund dürfte die Einführung der neuen Tabellen zu einer leichten Reduktion der Vorsorgeverpflichtungen führen und sich positiv auf den Deckungsgrad der Vorsorgewerke auswirken.
Aus Sicht der Invalidität zeigen diese neuen Tabellen zudem eine Zunahme der Invaliditätswahrscheinlichkeiten bei Versicherten unter 40 Jahren, hauptsächlich aufgrund der Herausforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit.
D. Technischer Zinssatz
Der technische Zinssatz ist der Diskontierungssatz, mit dem die Vorsorgekapitalien der Rentenbezüger sowie die entsprechenden technischen Rückstellungen in der Bilanz des Vorsorgewerks berechnet werden.
Dieser Zinssatz spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung der versicherungstechnischen Verpflichtungen des Vorsorgewerks:
- ein höherer technischer Zinssatz reduziert die berechneten Verpflichtungen;
- ein tieferer Zinssatz erhöht die Verpflichtungen und entspricht einem konservativeren Ansatz.
Die Festlegung dieses Zinssatzes berücksichtigt insbesondere:
- die langfristigen Renditeaussichten der Anlagen;
- die Struktur des Vorsorgewerks;
- das gewünschte Sicherheitsniveau.
In einem von zunehmender Unsicherheit an den Finanzmärkten und steigender Lebenserwartung geprägten Umfeld wenden Vorsorgewerke in der Regel eher konservative technische Zinssätze an, um die langfristige finanzielle Stabilität sicherzustellen.
Für die Jahresabschlüsse 2025 und 2026 gilt innerhlab der FCT ein Referenzzinssatz von 2.00 %. Die endgültige Festlegung des technischen Zinssatzes liegt bei der jeweiligen Vorsorgekommission, unter Vorbehalt der Zustimmung des den Experten für berufliche Vorsorge.
Wichtige Aspekte für die jährliche Sitzung
Im Rahmen dieser Sitzung können innerhalb der Vorsorgekommission verschiedene wesentliche Fragen aufgeworfen und diskutiert werden:
1. Finanzielle Situation
- Entspricht die Entwicklung des Deckungsgrads den Erwartungen?
- Ist die Höhe der Wertschwankungsreserve angemessen?
- Ist das finanzielle Gleichgewicht des Vorsorgewerks mittel- und langfristig gewährleistet?
2. Anlagen
- Entspricht die Performance der Anlagen den definierten Zielen?
- Ist die Anlagestrategie im Hinblick auf das Profil des Vorsorgewerks weiterhin angemessen?
3. Vorsorgeplan
- Entspricht der Vorsorgeplan weiterhin der Struktur des Versichertenbestands ?
- Müssen Anpassungen in Betracht gezogen werden?
4. Governance
- Welche wesentlichen Ereignisse haben das Geschäftsjahr geprägt?
- Entsprechen die getroffenen Entscheidungen einer nachhaltigen Ausrichtung?
Zusammenfassend
Die Jahresabschlüsse und die jährlichen Referenzdokumente gehen weit über eine regulatorische Anforderung hinaus: Sie sind grundlegende Instrumente für Analyse, Entscheidungsfindung und Transparenz.
Die jährlichen Sitzungen mit den Vorsorgekommissionen bieten in diesem Zusammenhang einen privilegierten Rahmen, um die Situation des Vorsorgewerks zu beurteilen, die strategischen Ausrichtungen zu bestätigen und seine langfristige Stabilität sicherzustellen.
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